NAXOS Quartier Leipzig
DIE NAXOS-HALLE
Das Grundstück
Zum Gebäude gehört die Teilfläche 3, des Grundstücks der Gemarkung Böhlitz-Ehrenberg, Flur 151/9 mit einer anteiligen Grundstücksfläche von zirka 2.000 m² innerhalb des insgesamt 7.615 m² großen Areals. Die Grundstückteilfläche ist überwiegend bebaut. Die Abwasserentsorgung erfolgt in das öffentliche Kanalsystem. Der Gutachterausschuss geht von einer normalen Beschaffenheit des Grundstücks aus, da Anhaltspunkte für Mängel des Grund und Bodens oder etwaige Altlasten nicht bekannt geworden sind.
Für das Angebot ist in dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan im Planungsgebiet "Fabrikstraße/Südstraße" festgelegt:
Ausweisung als Gemengenlage, innerhalb eines innerstädtischen Gewerbegebiets.
Wohnraumnutzung ausdrücklich nur in Verbindung mit einer Gewerbeausübung am Standort zulässig.
Ferner enthält der Bebauungsplan textliche Festsetzungen sowie eine örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung.
Größe: zirka 2.000 m² unvermessene Grundstücksteilfläche innerhalb eines 7.516 m² Gewerbeareal, davon 1.646,29 m² überbaut.
Form: regelmäßig
Nutzung: Gewerbebaugrundstück, überwiegend mit einem Hallengebäude in Stahlskelettbauweise sowie angerenzenden Werkstattgebäude in massiver Bauweise bebaut, davor und rückseitig mitbetonierten Verkehrswegen und Parkplatzfläche.
Beschaffenheit: eben
Grundbuch
Der Grundbuchauszug liegt vor: in Abteilung II sind folgende Eintragungen vorhanden:
- Nr. 2 Grunddienstbarkeit ....keine....
Baulastenverzeichnis
Im Baulastenverzeichnis der Stadt Leipzig sind ...keine... Eintragungen vorhanden.
Altlasten
Verdacht auf Altlasten bestehen nicht.
Denkmalschutz
Liegt nicht vor. Erscheint aber nach Antragstellung möglich aufgrund der bedeutenden Historie und in Bezugnahme zu dem nahezu identischen Naxos-Werk in Frankfurt/Main, welches ein anerkanntes Denkmal ist.
Naturdenkmäler
Liegt nicht vor.
Sonstige Rechte und Belastungen sind bei der Begutachtung nicht bekannt geworden.
Erschließungsbeiträge:
Die Erschließungsstraße (Südstraße) für das Grundstück ist seit längerer Zeit ausgebaut. Der Gutachterausschuss geht davon aus, dass Erschließungsbeiträge nach BauGB und Abgaben nach Sächsichem Kommunalabgabengesetz (SKAG) für die vorhandenen Erschließungen nicht mehr zu zahlen sind.
Medien:
Sämtliche Medien (Telefon, Kabel-TV, DSL, Gas, Wasser, Strom und Kanalisation) liegen vor dem Grundstück im Bereich der Südstraße an.
Die Grundstückseigentümerin hat für den Zeitraum der Nichtnutzung eine Trennung der Medienanschlüsse von den Versorgern zu den auf dem Grundstück befindlichen Abnahmepunkten vornehmen lassen. Eine Wiederinbetriebnahme ist möglich.
(Am Standort ist sehr schnelles Internet per Mobil, DSL sowie Kabel verfügbar.)
Gemeinde: Stadt Leipzig
Orts-/Stadtteil: Böhlitz-Ehrenberg
Lage: Grundstück innerhalb der Südstraße
Lagequalität: Gewerbegebiet, umgeben von Wohngebieten im Stadtcharakter.
Erschließungsstraßen: innerstädtische Erschließungsstraßen.
Gern beantworten Wir Ihnen die Frage:
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– Alicia Deleen, custom service @ craftmax
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